Warum die neue EU-Verpackungsverordnung Unternehmen vor große Herausforderungen stellt
Die am 22. Januar 2025 offiziell veröffentlichte europäische Verpackungsverordnung (PPWR) bringt grundlegende Veränderungen für alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU vertreiben. Sie regelt nicht nur die Anforderungen an die Herstellung und Entsorgung von Verpackungen, sondern zielt auch darauf ab, die Recyclingquoten drastisch zu erhöhen und weniger Verpackungsabfälle zu generieren. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung am 11. Februar 2025 und vollumfänglichen Regelungen ab dem 12. August 2026 sehen sich Unternehmen aller Branchen wichtigen neuen Verpflichtungen gegenüber. Die PPWR führt neue Rollen wie Erzeuger und Hersteller ein, bietet klare Definitionen und stellt anspruchsvolle Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Verpackungen.
Eine der zentralen Zielsetzungen der neuen Verordnung ist es, den Lebenszyklus von Verpackungen zu regulieren und die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu stärken. Das bedeutet, dass Unternehmen nicht nur ihre Herstellungsprozesse überdenken müssen, sondern auch sicherstellen müssen, dass die von ihnen verwendeten Materialien umweltfreundlich sind und der Wiederverwertung dienen. Ab dem Jahr 2030 müssen alle Verpackungen so gestaltet sein, dass sie recycelt werden können, was eine grundlegende Umstellung der Produktion und der verwendeten Materialien erfordert.
Die PPWR beeinflusst zahlreiche Aspekte der Verpackungsindustrie, einschließlich der Einfuhr und der Sorgfaltspflichten für Händler. Unternehmen müssen jetzt dafür sorgen, dass sie die neuen Bestimmungen, einschließlich der reduzierten Verwendung von Einwegverpackungen und der Einhaltung der Mehrwegquoten, einhalten. Die Verordnung verlangt zudem von Unternehmen, klare Informationen über Recyclingmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, was die Transparenz und das Bewusstsein der Verbraucher für die richtigen Entsorgungsmethoden fördert.
Zusammenfassung der neuen EU-Verpackungsverordnung
- Die PPWR tritt am 11. Februar 2025 in Kraft; umfassende Regelungen gelten ab dem 12. August 2026.
- Alle Verpackungen müssen bis 2030 recyclingfähig sein und enthalten ab dann verpflichtende Quoten für Rezyklate.
- Die Verordnung führt neue Anforderungen für Hersteller und Importeure ein, die alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen betreffen.
Was Operations-Profis wissen sollten
Die Europäische Verpackungsverordnung stellt für Operations-Manager eine entscheidende Relevanz dar, da sie umfassende Änderungen in der Produktentwicklung und -vermarktung erfordert. Unternehmen müssen nun aufmerksam in die Gestaltung und Herstellung ihrer Produkte investieren, um den Anforderungen der PPWR gerecht zu werden. Dazu gehören überarbeitete Herstellungsprozesse, die auf Recyclingfähigkeit abzielen, sowie die Einführung neuer Materialien und Technologien, die geringere Umweltbelastungen garantieren.
Operations-Profis sollten die Anforderungen der PPWR proaktiv umsetzen und die nötigen Änderungen in ihren Produktionslinien integrieren. Besondere Beachtung finden muss die Schulung des Personals bezüglich der neuen Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Unternehmen sollten zudem die Kreislaufwirtschaft in ihre Geschäftsmodelle implementieren, um durch nachhaltige Verpackungsdesigns und eine optimierte Lieferkette ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Das Verständnis der neuen regulatorischen Rahmenbedingungen ist entscheidend, da fehlerhafte Umsetzung zu finanziellen Strafen und einem Verlust von Marktanteilen führen kann.
Insgesamt stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Betriebsabläufe umzustellen und ihre Produkte an die neuen umweltfreundlichen Standards anzupassen. Eine kluge Planung und frühzeitige Umsetzung sind entscheidend, um nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch die Markenreputation und Kundenbindung zu stärken.
Robert Reseneder – Interim Manager und Mentor
Tel. +49 175 265 6522
Diese Zusammenfassung basiert auf dem Beitrag Top Ten 2025: PPWR: EU veröffentlicht neue Verpackungsverordnung – Klarheit über exakte Fristen
Quelle: packaging journal