Ein Gesetz für die Zukunft: Was die Änderungen im Verpackungsrecht wirklich bedeuten

Am 17. Juli 2026 wurde das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz offiziell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, was die Weichen für grundlegende Veränderungen im deutschen Verpackungsrecht stellt. Am 12. August tritt das neue Gesetz in Kraft, zeitgleich mit der EU-Verpackungsverordnung PPWR. Dieses Gesetz bringt tiefgreifende Änderungen mit sich, die Unternehmen in der Verpackungsbranche betreffen. Es ist entscheidend zu verstehen, welche Pflichten bestehen bleiben, was sich ändert und welche Übergangsfristen zu beachten sind.

Mit der Verkündung des Gesetzes endet eine lange Phase der Unsicherheit für die Verpackungsbranche. Das Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts wird als eine der wichtigsten legislativen Maßnahmen seit fast einem Jahrzehnt gesehen. Unternehmen müssen sich auf ein neues rechtliches Umfeld einstellen, da das frühere Verpackungsgesetz von 2017 ersetzt wird. Die Einhaltung der neuen Vorschriften ist nicht nur verpflichtend, sondern auch ein zentraler Faktor für den zukünftigen Geschäftserfolg.

Die neue Gesetzesstruktur stellt klar, dass die materiellen Anforderungen an Verpackungen künftig in der EU-Verpackungsverordnung zu finden sind. Der Fokus des VerpackDG liegt überwiegend auf der Umsetzung und Verwaltung der erweiterten Herstellerverantwortung sowie der Registrierungs- und Meldepflichten. Damit müssen Unternehmen ihre Compliance-Strategien überarbeiten und sicherstellen, dass sie sowohl die Anforderungen der PPWR als auch des VerpackDG umfassend erfüllen.

Für Hersteller bleibt die Registrierungspflicht bestehen, und sie müssen ihre Beteiligung an dualen Systemen sicherstellen. Interessanterweise definiert das neue Gesetz die Rollen von „Erzeuger“ und „Hersteller“ unterschiedlich, was zu Unsicherheiten in der praktischen Anwendung führen könnte. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre internen Prozesse zu überdenken und die Verantwortlichkeiten klar zuzuordnen.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist eine reibungslose Umstellung auf die neuen Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung erforderlich. Die Fristen für die Registrierung und die Übergangsfristen sind äußerst knapp bemessen, was zusätzlichen Druck auf die Hersteller ausübt. Insbesondere müssen Unternehmen, die zum ersten Mal registrierungspflichtig werden, sich bereits binnen eines Monats nach Inkrafttreten registrieren.

Wichtige Erkenntnisse zur Umsetzung des neuen Verpackungsrechts

  • Die Übergangsfristen sind kurz; die Registrierung muss bis zum 12. September 2026 erfolgen.
  • Die umstrittenen Begriffe „Erzeuger“ und „Hersteller“ müssen klar unterschieden werden, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
  • Verstöße gegen die neuen Vorschriften können mit hohen Bußgeldern bis zu 200.000 Euro belegt werden.

Was Operations-Profis wissen sollten

Die neuen gesetzlichen Vorgaben sind von hoher Relevanz für Operations-Manager, da sie eine sofortige Anpassung der organisatorischen Prozesse und Compliance-Strategien erfordern. Um die neuen Vorschriften erfolgreich umzusetzen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Prüfung und Aktualisierung der internen Prozesse: Alle Abläufe, die mit Verpackungen und der Registrierung verbunden sind, sollten auf die neuen Anforderungen abgestimmt werden.
  • Schulung der Mitarbeiter: Eine gezielte Wissensvermittlung zu den neuen Begrifflichkeiten und Vorschriften ist entscheidend für deren Verständnis und Umsetzung im Alltag.
  • Monitoring und Reportingsystem: Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie während der Übergangsphase ein robustes System zur Überwachung der Compliance und zur Berichterstattung an die zuständigen Behörden implementieren.

Die Implementierung der neuen Vorschriften stellt nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit dar, sondern ist auch entscheidend für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Branche.

Robert Reseneder – Interim Manager und Mentor
Tel. +49 175 265 6522

Diese Zusammenfassung basiert auf dem Beitrag Kein Zurück mehr beim VerpackDG: Was das neue
Verpackungsrecht bedeutet

Quelle: packaging journal

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